Gemeinderatssitzung 29. Januar 2013

Veröffentlicht am 01.02.2013 in Kommunalpolitik

Die erste Sitzung im Neuen Jahr - zumindest der öffentliche Teil - ging in Rekordzeit über die Bühne. In 10 Minuten wurden die 3 in den Ausschüssen vorberatenen Drucksachen einstimmig vom Gemeinderat verabschiedet.

1. Das Angebot der HSL-Maßnahmen wird bezogen auf die Ausgestaltung des Angebots und die Zuschussgrundlagen in 2 Schritten an die veränderten Richtlinien des Landes Baden-Württemberg angepasst. Im Zuge der Veränderung der Richtlinie zur ergänzenden Sprachförderung (HSL) wurde der Zuschuss für die Waldhaus gGmbH um 1000 € erhöht.
HSL = Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe für Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder mit Bedarf an ergänzender Sprachförderung (HSL)
2.Stadthalle Abschlussbericht Ohne Aussprache und Diskussion nahm der Gemeinderat einstimmig Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts, stellte anschließend ebenfalls einstimmig den Jahresabschluss 2011 fest und erteilte der Betriebsleitung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011.
3. Änderung der Hauptsatzung - Änderung der Wertgrenzen bei Vergaben Um eine rationellere Abwicklung und Beschleunigung der Baumaßnahmen zu erreichen, schlägt die Verwaltung (s. hier) vor, die Wertgrenzen für die Vergaben in der Hauptsatzung deutlich zu erhöhen. Dadurch kann - gemäß Angabe der Verwaltung - nach Auswertung der Ausschreibungsergebnisse noch am gleichen Tag entschieden werden, wer die Arbeiten ausführen soll. Da alle Vergaben auf Basis von von Ausschreibungen nach VOB bzw. VOL erfolgen, ist eine Vergabe grundsätzlich nur an den wirtschaftlichsten Bieter zulässig. Dies bedeutet, dass ein beschließender Ausschuss bzw. der Gemeinderat dem Grunde nach keine Möglichkeit hat, abweichend von diesen, durch die Verwaltung anzuwendenden und umzusetzenden Vergabegrundsätzen, zu entscheiden.
Dieser Argumentation hat sich auch die SPD-Fraktion angeschlossen, auch angesichts der Tatsache, dass dadurch eine der von der Verwaltung beantragten zusätzlichen Stelle beim Gebäudemanagement eingespart werden kann. Weiterhin ist die Erhöhung der Wertgrenzen auf 500.000 € auf 2 Jahre befristet.
Die Drucksachen können Sie hier nachlesen.